Artikel 4 von Tuvals Recht und Ordnung – Selbstversorgung
Beschreibung
Tuvals Recht und Ordnung Artikel 4 – Selbstversorgung
Alle Mitglieder der Gahaz-Banditen müssen Gegenstände und Geld eigenständig verdienen.
Dieser Artikel umfasst sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen.
Im Falle eines von einer Organisation erworbenen Gegenstandes kann er jedoch nach den Gesetzen der Organisation verteilt werden, und alle Handlungen sind erlaubt, soweit sie nicht gegen Tuvals Recht und Ordnung verstoßen.
Erhalt
Kann erhalten werden durch [Quest]
Tuvals Recht und Ordnung – Verletzungen, Autorität, Selbstversorgung