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[Gilde] Möbelherstellungs-Erlaubnis

Beschreibung

Eine Erlaubnis zum Herstellen bestimmter Gildenmöbelstücke, die besonders behandelt werden. Um solche Einrichtungsgegenstände herstellen zu dürfen, braucht Ihr diese Erlaubnis.

– Verwendungszweck: Einrichtungsgegenstände für das Gildenanwesen herstellen

– Beschaffung: Kann im Laden des Gildenverwalters in Dörfern und großen Städten gekauft werden.

– Gildengegenstände können nicht im persönlichen Lager aufbewahrt werden.
– Kann aus dem Gildenlager abgeholt werden. Erforderl. Mindestrang: Gildenmitglied

– Dieser Gegenstand wird gelöscht, wenn Ihr eine Gilde verlasst bzw. auflöst oder wenn Ihr nicht länger ein Kriegsheld seid.

Verwendet in Rezepten234