[Gilde] Möbelherstellungs-Erlaubnis
Beschreibung
Eine Erlaubnis zum Herstellen bestimmter Gildenmöbelstücke, die besonders behandelt werden. Um solche Einrichtungsgegenstände herstellen zu dürfen, braucht Ihr diese Erlaubnis.
– Verwendungszweck: Einrichtungsgegenstände für das Gildenanwesen herstellen
– Beschaffung: Kann im Laden des Gildenverwalters in Dörfern und großen Städten gekauft werden.
– Gildengegenstände können nicht im persönlichen Lager aufbewahrt werden.
– Kann aus dem Gildenlager abgeholt werden. Erforderl. Mindestrang: Gildenmitglied
– Dieser Gegenstand wird gelöscht, wenn Ihr eine Gilde verlasst bzw. auflöst oder wenn Ihr nicht länger ein Kriegsheld seid.